Best Practice: Familienstartzeit bei comspace
Beschreibung der Maßnahme
Nach der Geburt eines Kindes gilt für die Mutter ein achtwöchiger Mutterschutz. Väter oder gleichgestellte Elternteile haben aktuell nur die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen, wenn sie Zeit mit dem Kind verbringen und die Partnerin unterstützen möchten.
Hier setzt der EU-weit beschlossene Vaterschaftsurlaub an. In der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ist in Artikel 4 vorgeschrieben, dass Väter bzw. gleichgestellte Elternteile in Deutschland einen Anspruch auf zweiwöchigen Sonderurlaub nach der Geburt ihres Kindes erhalten. Bei der aktuellen Bundesregierung befindet sich dieses Vorhaben unter dem Titel “Familienstartzeit” seit Längerem (und leider immer noch) in der Abstimmung.
Da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei comspace einen hohen Stellenwert hat, möchten wir nicht länger auf die gesetzlichen Vorgaben warten und setzen schon jetzt auf Unternehmensinitiative eine zweiwöchige Familienstartzeit* für comspace-Mitarbeitende um. Mit der Familienstartzeit wollen wir Eltern von Neugeborenen oder adoptierten Kindern bei der gleichberechtigten Betreuung ihres Nachwuchses unterstützen, damit sie gemeinsame Familienzeit verbringen können, ohne dafür Gehaltseinbußen in Kauf nehmen zu müssen.
(* Der Begriff “Vaterschaftsurlaub” ist der rechtlich gängige Begriff. Wir haben uns für die Formulierung “Familienstartzeit” entschieden, weil sie sprachlich passender ist für alle Väter und gleichgestellte Partner*innen der Mutter, Personen, die ein Kind adoptieren oder als Unterstützung von Alleinerziehenden ausgewählt wurden.)
Dauer der Familienstartzeit
- Die Familienstartzeit beginnt automatisch am Tag nach der Geburt bzw. Adoption des Kindes und dauert zwei Wochen (dies entspricht 10 Arbeitstagen bei einer regulären 5-Tage-Woche, 8 Arbeitstagen bei einer 4-Tage-Woche usw.).
- Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Familienstartzeit von zwei auf drei Wochen (entsprechend 15 Arbeitstage bei einer regulären 5-Tage-Woche).
- Bitte beachtet, dass die automatisch geltende Familienstartzeit den Beginn einer möglichen Elternzeit verschiebt.
Beispiele:
- Die Geburt findet an einem Montag (1. eines fiktiven Monats) statt. Für den Tag der Geburt kann ein Sonderurlaubstag eingereicht werden. Ab Dienstag (2. des Monats) startet eure zweiwöchige Familienstartzeit. Diese gilt bis zur übernächsten Woche Montag, so dass ihr am Dienstag (16. des Monats) wieder arbeiten würdet oder eure Elternzeit beginnen könnte.
- Die Geburt findet an einem Samstag (1. eines fiktiven Monats) statt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage und ihr habt regulär arbeitsfrei. Die Familienstartzeit startet direkt am Montag (3. des Monats), so dass ihr in der übernächsten Woche am Montag (17. des Monats) wieder arbeiten würdet oder eure Elternzeit anschließt.
Bekanntgabe der Geburt
Wichtig für den Eintrag der Familienstartzeit ist die Bekanntgabe des Geburts- bzw. Adoptionstermins des Kindes bzw. der Kinder bei Mehrlingsgeburten.
Voraussetzung für die Familienstartzeit ist, dass die Schwangerschaft/Adoption dem Arbeitgeber rechtzeitig bekannt ist. Bitte schickt uns daher bei Bekanntwerden der Schwangerschaft/Adoption eine schriftliche Info an people@comspace.de über den voraussichtlichen Geburts-/Adoptionstermin eures Kindes. So können wir und ihr mit eurem Team den zweiwöchigen Sonderurlaub rechtzeitig einplanen. Wenn ihr vor der Geburt/Adoption von eurem Sonderkündigungsschutz für Partner*innen von Schwangeren in Anspruch nehmt, steht ihr zu dem Thema sowieso schon in Kontakt mit People & Culture.
Für die konkrete Inanspruchnahme der Familienstartzeit genügt eine schriftliche Info zum tatsächlichen Geburts-/Adoptionstermin an das P&C-Team an people@comspace.de.
Gültigkeitsrahmen:
- Unsere Familienstartzeit gilt für alle Mitarbeiter*innen bei comspace, deren Ehe- oder Lebensparnterin ein gemeinsames Kind erwartet, welches gemeinschaftlich versorgt und erzogen wird.
- Die Familienstartzeit gilt für alle Väter und gleichgestellte Partner*innen der Mutter, sowie die Adoption von fremden oder Pflege-Kindern durch eine bei comspace arbeitende Person. Alleinerziehende Mütter können optional eine andere Person auswählen, die den Vaterschaftsurlaub zugesprochen bekommen soll. Auch diese gewählte Option ist für comspace-Mitarbeitende möglich.
- Die Familienstartzeit gilt für alle festangestellten Kolleg*innen in Teil- oder Vollzeit während oder nach der Probezeit.
- Unter besonderen Umständen kann die Familienstartzeit etwas später genommen werden, z.B. wenn das Neugeborene nach der Geburt längere Zeit im Krankenhaus bleiben muss. Ziel ist, den Sonderurlaub als Anlass für gleichberechtigte Sorge für das Kind zu nehmen, deswegen sollte die Familienstartzeit im ersten Monat nach der Geburt genommen werden.
- Bisher konnten Mitarbeitende bei comspace für die Geburt eines Kindes einen Sonderurlaubstag für den Tag direkt nach der Geburt in Anspruch nehmen. Dieser Tag entfällt und wird durch die zweiwöchige Familienstartzeit ersetzt.
- Die Familienstartzeit ist eine im Mai 2024 freiwillig etablierte Maßnahme der Geschäftsleitung der comspace GmbH & Co. KG. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Familienstartzeit besteht aktuell nicht. Diese Maßnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch das Unternehmen mit einer angemessenen Informationszeit an alle Kolleg*innen widerrufen werden.